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Imagegewinn

Imagegewinn und Absatzmärkte


Obwohl die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BIV) bisher nur für Behörden der Bundesverwaltung gilt, drängen auch immer mehr Unternehmen auf einen behindertengerechten Internetauftritt. Dieser ist weder teurer noch unattraktiver, lässt jedoch mehr Menschen am Internetangebot teilhaben.

Und so erreichen Unternehmen mit einer barrierefreien Internetpräsenz nicht nur einen erheblichen Imagegewinn, sie vergrößern zudem ohne großen Aufwand ihre Zielgruppe an Käufern und Interessenten. Darüber hinaus können barrierefrei gestaltete Seiten auch problemlos mit den zunehmend genutzten Pocket-PCs und Multimedia-Handys angesurft werden.